Neustadt AGB

1. Geltungsbereich

Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Leistungen der Unternehmen der Neustadt Gruppe für ihre Kunden. Die Unternehmen der Neustadt Gruppe sind: Neustadt Gruppe AG, Neustadt Team GmbH, Neustadt Content AG, Neustadt Technology AG und die Neustadt Intelligence AG.

Die Neustadt Gruppe AG und die Neustadt Team GmbH erbringen in der Regel gegenüber den Kunden keine Leistungen. In Ausnahmefällen verrechnet die Neustadt Gruppe AG oder die Neustadt Team GmbH Leistungen gegenüber dem Kunden (siehe Ziffer 2).

Sofern vom entsprechenden Unternehmen für anwendbar erklärt, gelten diese AGB auch für Leistungen der weiteren Unternehmen des Neustadt Netzwerks für ihre Kunden. Zum Netzwerk der Neustadt Gruppe gehören insbesondere: Digital Heroes GmbH, Motion Inn AG, Janmaat GmbH und Hinz und Kunz AG.

Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden finden keine Anwendung, ausser dies wird schriftlich zwischen den Parteien vereinbart. Die vorliegenden AGB haben in diesem Fall ohne anderweitige schriftliche Abrede Vorrang vor den allgemeinen Geschäftsbedingungen des Kunden.


2. Vertragsparteien und Subunternehmen
Der Vertrag mit dem Kunden kommt jeweils zwischen dem Kunden und dem in der Offerte oder Vertrag genannten leistungserbringenden Unternehmen der Neustadt Gruppe resp. des Neustadt Netzwerks («Neustadt») zustande.
Neustadt kann jederzeit zur Leistungserbringung andere Unternehmen aus der Neustadt Gruppe und dem Neustadt Netzwerk hinzuziehen.
Die Rechnungsstellung gegenüber dem Kunden erfolgt grundsätzlich durch Neustadt. Die Rechnungsstellung kann jedoch auch durch ein anderes Unternehmen der Neustadt Gruppe und des Neustadt Netzwerks erfolgen. Der Kunde wird entsprechend darüber informiert.


3. Vertragsabschluss und -inhalt; Form
Der Vertrag zwischen Neustadt und dem Kunden kommt durch konkludente, mündliche oder schriftliche Einigung der Parteien zustande. In der Regel erstellt Neustadt eine Offerte, welche der Kunde mündlich oder schriftlich akzeptieren kann.
Abweichungen von den vorliegenden AGB sind nur gültig, wenn sie schriftlich erfolgt sind.
In diesen AGB, der Offerte und dem Vertrag gilt als «schriftlich» jede Übermittlung in Textform, insb. auch die elektronische Übermittlung per E-Mail.


4. Leistungen
Neustadt erbringt für den Kunden Leistungen in den Bereichen Marketing-Beratung und -Strategie; UX-Design, Grafikkreationen; Kreation von Text, Videos und Fotografie; Projektmanagement im Marketing; Programmierung; Content Marketing; Inbound-Marketing, CRM-Dienstleistungen, Online-Marketing; Data & Tracking und Search Engine Optimization (SEO).
Als wiederkehrende Dienstleistungen (Abonnemente) erbringt Neustadt Online-Marketing-Services und Services für Webseiten (insb. Monitoring, kleinere Updates).
Je nach Inhalt der Leistung von Neustadt finden subsidiär zum Vertrag die obligationenrechtlichen Bestimmungen zum Werkvertrag oder Auftrag Anwendung.
Im Weiteren vermittelt Neustadt Lizenzen für Softwarelösungen von Drittanbietern (z.B. CMS- und CRM-Systeme). In diesen Fällen kommt – ohne anderweitige Regelung in der Offerte oder im Vertrag - der Lizenzvertrag direkt zwischen dem Drittanbieter und dem Kunden zustande.


5. Termine
Allfällige Termine richten sich nach der Offerte und sind ohne anderweitige schriftliche Vereinbarung als reine Richtangaben zu verstehen. In diesem Fall ist Neustadt bemüht, die Termine einzuhalten, kann die Einhaltung dieser jedoch nicht garantieren und ist nicht haftbar im Falle von allfälligen zeitlichen Verzögerungen.


6. Preise und Zahlungskonditionen
Die von Neustadt angegebenen Preise verstehen sich exklusive Mehrwertsteuer in Schweizer Franken (CHF).
Die Leistungen von Neustadt werden ohne anderweitige Angabe in der Offerte oder im Vertrag auf Stundenbasis verrechnet. Allfällige Angaben zu Gesamtpreisen verstehen sich ohne anderweitige schriftliche Vereinbarung zwischen den Parteien als reine Richtpreise und der dem Kunden verrechnete Preis kann vom Richtpreis abweichen.
Lizenzgebühren für Softwarelösungen von Drittanbietern werden ohne anderweitige Vereinbarung direkt vom Kunden an den Drittanbieter bezahlt. In Ausnahmefällen kann Neustadt die Gebühren im Sinne eines Vorschusses für den Kunden übernehmen und verrechnet diese mit einem Aufschlag von 5 % dem Kunden weiter.
Für Aufträge bis zu CHF 3'000 wird nach Abschluss der Arbeiten Rechnung gestellt. Für Aufträge ab CHF 3'000 wird monatlich Rechnung gestellt. Der Preis für Abonnemente wird monatlich in Rechnung gestellt.
Rechnungen werden dem Kunden elektronisch zugestellt und sind innerhalb von 30 Tagen ab Zustellung zu bezahlen. Ab der zweiten Mahnung kann eine Mahngebühr in Höhe von 5 % erhoben werden.


7. Pflichten des Kunden
Der Kunde ist verpflichtet, vereinbarte Termin einzuhalten. Sofern der Kunde ihm auferlegte Termine nicht einhält, entfällt die Pflicht von Neustadt zur Einhaltung ihrer Termine (sofern solche verbindlich vereinbart wurden) und entfallen jegliche Ansprüche des Kunden infolge Verzugs von Neustadt.
Der Kunde ist verpflichtet, soweit für die Leistungserbringung nötig, Neustadt den Zugang zu seinen IT-Systemen zu gewähren. Sofern der Kunde den Zugang nicht rechtzeitig oder zu den vereinbarten Terminen ermöglicht, entfällt die Pflicht von Neustadt zur Einhaltung ihrer Termine (sofern solche verbindlich vereinbart wurden) und entfallen jegliche Ansprüche des Kunden infolge Verzugs von Neustadt.
Der Kunde ist verpflichtet, bei der Nutzung von Leistungen von Neustadt nur Inhalte zu verwenden, die gesetzeskonform sind und kein geistiges Eigentum Dritter verletzen. Sofern der Kunde die Pflicht gemäss vorstehendem Satz verletzt, hat er Neustadt von allen daraus entstehenden Aufwendungen und Ansprüchen freizustellen.
Der Kunde ist verpflichtet, bei der Nutzung von Leistungen von Neustadt die gängigen Virenschutzprogramme zu verwenden und Systeme mit sicheren und regelmässig ändernden Passwörtern zu schützen. Sofern der Kunde die Pflicht gemäss vorstehendem Satz verletzt, hat er Neustadt von allen daraus entstehenden Aufwendungen und Ansprüchen freizustellen und einen allfälligen Schaden zu ersetzen.

8. Immaterialgüterrechte
Die Immaterialgüterrechte (insb. Urheberrechte ) an kundenspezifischen Arbeitsresultaten (z.B. Erstellung eines Kundenlogos) gehen ab dem Zeitpunkt der vollständigen Bezahlung des Preises ins alleinige Eigentum des Kunden über.

Die Immaterialgüterrechte an Vorlagen, Standardmodulen von Webseiten, Standardmodulen von Computerprogrammen und anderen Standardarbeitsergebnissen (Standards), die immaterialgüterrechtlich (insb. urheberrechtlich) geschützt sind, stehen im alleinigen Eigentum von Neustadt oder Lizenzgebern von Neustadt. Dies gilt auch für Arbeitsergebnisse, welche im Rahmen der Leistungserbringung für den Kunden erstellt wurden und standardmässigen Charakter haben. Der Kunde erhält an den Standards ab dem Zeitpunkt der vollständigen Bezahlung des Preises - soweit er sie für die Nutzung seiner kundenspezifischen Arbeitsresultate benötigt - ein örtlich, zeitlich und sachlich unbeschränktes, nicht-exklusives Nutzungsrecht.


9. Gewährleistung und Haftung

Neustadt übernimmt nur eine Gewährleistung, wenn dies schriftlich und explizit so vereinbart wurde.
Die Haftung von Neustadt ist ausgeschlossen, wenn der Schaden durch einen Drittanbieter (insb. CMS-Anbieter, Hosting Provider) verursacht wurde. Die Haftung von Neustadt ist ebenso ausgeschlossen, wenn der Schaden durch ein Fehlverhalten des Kunden (insb. mangelnder Passwortschutz, Manipulation der Software) verursacht wurde.
Sofern die Leistung von Neustadt in der Erstellung einer Webseite besteht, sind darin – ohne anderweitige schriftliche Vereinbarung – Search Engine Optimization (SEO) – Leistungen nicht enthalten. Neustadt übernimmt in diesem Fall keine Gewährleistung und Haftung für fehlende oder schlechte Resultate bei Suchanfragen druch Suchmaschinenabfragen.
Sofern die Leistung von Neustadt in der Erstellung einer Webseite besteht, übernimmt Neustadt für die Performance der Webseite (insb. Geschwindigkeit des Ladens einzelner Seiten) nur im Rahmen der sachgemässen Verwendung der Webseite Verantwortung (z.B. gilt eine hohe Anzahl Videos nicht als sachgemäss, ausser dies sei explizit so vereinbart worden).
Die Haftung von Neustadt ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt.
Für Unterauftragnehmer aus der Neustadt Gruppe und dem Neustadt Netzwerk haftet Neustadt wie für eigenes Verhalten. Für Unterauftragnehmer ausserhalb der Neustadt Gruppe und des Neustadt Netzwerks haftet Neustadt nur für die sorgfältige Auswahl und Instruktion.


10. Datenschutz

Informationen zur Datenbearbeitung durch Neustadt sind der Datenschutzerklärung von Neustadt zu entnehmen, welche unter neustadt.swissLink opens in a new tab einsehbar ist.
Der Kunde sowie Neustadt halten die anwendbaren Bestimmungen zum Datenschutz ein.
Sofern Neustadt Personendaten im Auftrag des Kunden bearbeitet, handelt Neustadt als Auftragsbearbeiterin.

11. Vertraulichkeit
Die Parteien behandeln nicht öffentlich zugängliche Informationen der anderen Partei als vertraulich und offenbaren diese keinen Dritten. Diese Verpflichtung besteht auch nach Beendigung des Vertrags weiter.
Die Offerte von Neustadt und insbesondere die darin enthaltene Analysen und weitere Informationen sind vertraulich und dürfen keinen Dritten weitergegeben werden. Sofern die Offerte angenommen wird, gelten die Bestimmungen gemäss diesen AGB (insb. Ziffer 8).

12. Vertragsbeginn, Dauer und Kündigung
Ohne anderweitige Vereinbarung tritt der Vertrag mit Annahme der Offerte durch den Kunden in Kraft und endet mit Abschluss der vereinbarten Leistungen und Zahlung des Preises.
Abonnemente werden auf unbefristete Dauer abgeschlossen und können von beiden Parteien auf jedes Monatsende mit einer Frist von drei Monaten gekündigt werden.
Sofern entsprechend zwischen Neustadt und dem Kunden vereinbart, gelten die vorliegenden AGB für alle Aufträge des Kunden an Neustadt.

13. Allgemeine Bestimmungen
Die Rechte und Pflichten aus dem Vertrag kann Neustadt jederzeit an Unternehmen des Neustadt Netzwerkes abtreten.
Im Rahmen einer Übernahme, Fusion oder ähnlichen gesellschaftsrechtlichen Vorgängen kann Neustadt die Rechte und Pflichten aus dem Vertrag Dritten übertragen, wobei der Kunde darüber zu informieren ist.
Der Kunde kann seine Rechte und Pflichten aus dem Vertrag nur mit schriftlicher Zustimmung von Neustadt abtreten.
Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieser AGB oder des Vertrags ungültig oder undurchführbar sein bzw. werden, so wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen dieser AGB und des Vertrages zwischen dem Kunden und Neustadt nicht berührt. Die Parteien werden ungültige oder undurchführbare Bestimmungen durch solche ersetzen, welche dem Zweck des Vertrages am ehesten entsprechen. Dasselbe gilt für etwaige Lücken im Vertrag.

14. Anwendbares Recht und Gerichtsstand
Auf diese AGB und den Vertrag ist materielles Schweizer Recht anwendbar unter Ausschluss des Wiener Kaufrechts. Ausschliesslicher Gerichtsstand für alle entstehenden Rechtsstreitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dem Vertrag und/oder diesen AGB zwischen Neustadt und dem Kunden ist die Stadt Luzern im Kanton Luzern. Zwingende Gerichtsstände sind vorbehalten.

13. September 2022

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